Ein Jahr Barrierefreiheitsstärkungsgesetz: Das sollten Sie wissen
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist seit dem 28. Juni 2025 in Kraft. Seitdem gelten für viele Unternehmen neue Anforderungen an die Barrierefreiheit ihrer Produkte und Dienstleistungen. Wir fassen die wichtigsten Informationen zusammen und zeigen, was das Gesetz für die öffentliche Verwaltung bedeutet.
Seit einem Jahr ist Barrierefreiheit für viele Produkte und Dienstleistungen gesetzlich verpflichtend. Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) hat Deutschland den European Accessibility Act (EAA) in nationales Recht umgesetzt und damit die Anforderungen an die Barrierefreiheit in vielen Bereichen vereinheitlicht.
Doch wen betrifft das Gesetz eigentlich? Und welche Auswirkungen hat es auf digitale Angebote der öffentlichen Verwaltung?
Was regelt das BFSG?
Mit dem BFSG wird der European Accessibility Act (EAA) in deutsches Recht umgesetzt. Ziel ist es, europaweit einheitliche Anforderungen an die Barrierefreiheit bestimmter Produkte und Dienstleistungen zu schaffen und damit die selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu stärken.
Betroffen sind unter anderem:
- Online-Shops und digitale Dienstleistungen
- Bankdienstleistungen und Geldautomaten
- Smartphones, Computer und Betriebssysteme
- E-Books und E-Book-Lesegeräte
- Fahrkartenautomaten sowie digitale Reiseinformationen
Vor allem private Anbieter müssen ihre Angebote künftig so gestalten, dass sie von möglichst vielen Menschen genutzt werden können. Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitenden oder einem Jahresumsatz von unter zwei Millionen Euro sind in vielen Bereichen jedoch von den Regelungen ausgenommen.
Was bedeutet das für die öffentliche Verwaltung?
Für öffentliche Stellen schafft das BFSG keinen neuen gesetzlichen Rahmen. Websites und mobile Anwendungen der öffentlichen Verwaltung müssen bereits nach den Vorgaben der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei gestaltet werden.
Die BITV 2.0 orientiert sich an den internationalen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Level AA. Sie verpflichtet öffentliche Stellen unter anderem dazu,
- digitale Angebote barrierefrei bereitzustellen,
- eine Erklärung zur Barrierefreiheit zu veröffentlichen und
- einen Feedback-Mechanismus für gemeldete Barrieren anzubieten.
Warum das BFSG trotzdem wichtig ist
Auch wenn sich die gesetzlichen Grundlagen unterscheiden, verfolgen BFSG und BITV dasselbe Ziel: digitale Angebote sollen für möglichst viele Menschen zugänglich sein.
Gerade für Anbieter, die sowohl für die öffentliche Verwaltung als auch für den freien Markt entwickeln, gewinnt Barrierefreiheit dadurch zusätzlich an Bedeutung. Wer digitale Produkte sowohl für Behörden als auch für den freien Markt entwickelt, profitiert von einer frühzeitigen barrierefreien Gestaltung. Zwar unterscheiden sich BFSG und BITV 2.0 im Anwendungsbereich und einzelnen rechtlichen Vorgaben, die technischen Anforderungen orientieren sich jedoch weitgehend an denselben Standards. Dadurch lassen sich viele Anforderungen von Anfang an gemeinsam berücksichtigen.
Darüber hinaus trägt das BFSG dazu bei, Barrierefreiheit stärker in den Fokus von Unternehmen, Entwicklern und Auftraggebern zu rücken. Das schafft ein gemeinsames Verständnis dafür, dass digitale Teilhabe nicht erst am Ende eines Projekts berücksichtigt werden sollte, sondern von Anfang an.
Barrierefreiheit ist ein Qualitätsmerkmal
Barrierefreiheit bedeutet nicht nur, gesetzliche Vorgaben einzuhalten. Sie verbessert die Nutzbarkeit digitaler Angebote insgesamt.
Klare Strukturen, verständliche Inhalte, gute Kontraste oder eine vollständige Tastaturbedienung helfen nicht nur Menschen mit Behinderungen. Sie erleichtern allen Nutzer den Zugang – unabhängig von Alter, technischer Erfahrung oder Nutzungssituation.
Deshalb sollte Barrierefreiheit nicht als zusätzliche Anforderung verstanden werden, sondern als Bestandteil guter digitaler Produkte. Denn digitale Verwaltung funktioniert nur dann wirklich, wenn sie für alle Menschen zugänglich ist.
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